
22.05.2008 22:44 von
Markus Landerer (Verein "Initiative Denkmalschutz")
Weniger Abbrüche von Kulturgüter (erhaltenswerte Häuser) in Schutzzonen, Wiedereinführung der Abbruchbewilligung, bessere Kommunikation und Koordination mit dem Bundesdenkmalamt (insbesondere im Weltkulturerbe), die Verpflichtung zur Erhaltung von Bauten im guten Zustand besser überwachen und ahnden. Bessere Überprüfung der vorgelegten Gutachten (technische/wirtschaftliche Abruchreife) wie am Beispiel Sigmundsgasse 5 in Neubau am windigen Gutachten deutlich wurde. Ausweitung von Schutzzonen, insbesondere am Gürtel, der gänzlich ungeschützt ist.
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